Anbieterkennzeichnung gemäss Art. 3 lit. s UWG (Schweiz)
Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Stand: 2026-05-13. Das Schweizer Recht kennt keine allgemeine Impressumspflicht; für den elektronischen Geschäftsverkehr verlangt Art. 3 lit. s UWG jedoch eine klare und vollständige Anbieteridentifikation. Diese Angaben gelten für die Plattform unter mirascribe.ai sowie alle zugehörigen Subdomains.
MiraNext GmbH
Geschäftsanschrift (Sitz): Innsbrucker Bundesstraße 83a, 5020 Salzburg, Österreich
Zustellungs- bzw. Kontaktadresse für den Schweizer Markt: [Platzhalter — sofern eine Zweigniederlassung oder ein Vertreter in der Schweiz benannt wird, mit ladungsfähiger Anschrift]
Telefon: +43 50994 9001
E-Mail: hello@miranext.ai
Geschäftsführer: DI David Baumgartner, MSc, MBA. Vertritt die Gesellschaft selbstständig.
Firmenbuchnummer: FN 614242 y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach österreichischem Recht
Sofern für den Schweizer Markt eine Zweigniederlassung im Schweizer Handelsregister eingetragen wird: [Platzhalter — zuständiges Handelsregisteramt und Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, CHE-…)].
UID-Nummer (Österreich) gemäss § 27a UStG: ATU 78451209.
Sofern in der Schweiz eine Mehrwertsteuerpflicht besteht: [Platzhalter — Schweizer MWST-Nummer (CHE-…MWST)].
Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen für das Gesundheitswesen, insbesondere KI-gestützter Anwendungen zur ärztlichen Befunddokumentation.
MiraScribe ist ein KI-gestütztes Dokumentationswerkzeug. Die Ärztin oder der Arzt überprüft sämtliche Ausgaben und ist dafür verantwortlich. MiraScribe trifft keine Diagnose- und keine Therapieentscheidung.
Für die Marktüberwachung von Heilmitteln in der Schweiz zuständige Behörde: Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic) — abrufbar unter https://www.swissmedic.ch.
MiraScribe ist Software-Hersteller und nicht selbst medizinischer Leistungserbringer; eine berufsständische Pflichtmitgliedschaft in einer ärztlichen Standesorganisation der Schweiz (z. B. FMH) besteht nicht.
MiraScribe wird ausschliesslich an Unternehmer:innen und freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte vertrieben. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle besteht nach Schweizer Recht nicht; eine solche Teilnahme ist nicht vorgesehen.
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