Vertrauliche Meldestelle gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937, HinSchG (DE) und HSchG (AT)
Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Stand: 2026-05-13. Wir nehmen Hinweise auf Rechtsverstöße ernst und schützen Hinweisgeber:innen umfassend. Dieses Verfahren wurde nach den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1937 sowie ihrer nationalen Umsetzungen in Deutschland (HinSchG) und Österreich (HSchG) eingerichtet.
Das Hinweisgebersystem steht für die vertrauliche Meldung von Verstößen offen, die im beruflichen Kontext bei der MiraNext GmbH festgestellt werden. Erfasst sind insbesondere Verstöße gegen:
Geschützt sind alle Personen, die im beruflichen Zusammenhang Kenntnis von einem Verstoß erlangt haben, insbesondere:
Interne Meldungen können vertraulich an unsere interne Meldestelle gerichtet werden:
Hinweisgeber:innen steht es frei, sich anstelle des internen Kanals direkt an eine externe Meldestelle zu wenden. Eine vorherige interne Meldung ist nicht erforderlich. In Betracht kommen insbesondere:
Unser Verfahren entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen und Fristen:
Die Identität der hinweisgebenden Person sowie aller in der Meldung genannten Personen wird streng vertraulich behandelt. Eine Offenlegung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (z. B. im Rahmen eines Strafverfahrens) und nach vorheriger Information der betroffenen Person, soweit dies zulässig ist.
Repressalien gegen Hinweisgeber:innen sowie gegen Personen, die sie unterstützen, sind ausdrücklich untersagt. Darunter fallen insbesondere Kündigung, Versetzung, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung und sonstige benachteiligende Handlungen.
Verstöße gegen das Repressalienverbot können arbeits- und schadensersatzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Europäische Kommission stellt weiterführende Informationen zum Hinweisgeberschutz unter https://commission.europa.eu/aid-development-cooperation-fundamental-rights/your-rights-eu/whistleblowers-protection_de bereit.