Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gemäss BehiG, BehiV (Schweiz) und WCAG 2.1 Stufe AA
Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Stand: 2026-05-13. MiraScribe ist bestrebt, allen Anwender:innen unabhängig von individuellen Einschränkungen einen gleichwertigen Zugang zur Plattform zu ermöglichen. Diese Erklärung orientiert sich am Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV); der European Accessibility Act ist für die Schweiz nicht verbindlich. Sie beschreibt den aktuellen Konformitätsstand, bekannte Einschränkungen sowie Feedback-Verfahren.
Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung MiraScribe unter app.mirascribe.ai sowie alle zugehörigen, durch die MiraNext GmbH betriebenen Subdomains und Onboarding-Strecken.
MiraScribe ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA.
Wesentliche Workflows — Anmeldung, Aufnahmestart, Notizbearbeitung, Vorlagenverwaltung und Einstellungen — werden laufend gegen die Erfolgskriterien der Stufe AA geprüft und nachgezogen.
Folgende Bereiche sind aktuell nicht oder nur teilweise barrierefrei. Wir arbeiten an einer schrittweisen Behebung:
Diese Erklärung wurde am 13. Mai 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung des Produktteams sowie auf laufenden manuellen Tests mit Screen-Reader (NVDA, VoiceOver) und Tastatur-Bedienung.
Die nächste planmässige Überprüfung erfolgt spätestens im Mai 2027.
Wenn Sie auf Barrieren stossen oder Verbesserungsvorschläge haben, melden Sie sich bitte bei uns:
In der Schweiz richtet sich die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nach dem BehiG und der BehiV. Anders als in der EU besteht kein dem European Accessibility Act entsprechendes Regime mit benannten Marktüberwachungs- und Durchsetzungsstellen für private Web-Angebote.