Zurück

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gemäss BehiG, BehiV (Schweiz) und WCAG 2.1 Stufe AA

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026

Stand: 2026-05-13. MiraScribe ist bestrebt, allen Anwender:innen unabhängig von individuellen Einschränkungen einen gleichwertigen Zugang zur Plattform zu ermöglichen. Diese Erklärung orientiert sich am Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV); der European Accessibility Act ist für die Schweiz nicht verbindlich. Sie beschreibt den aktuellen Konformitätsstand, bekannte Einschränkungen sowie Feedback-Verfahren.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung MiraScribe unter app.mirascribe.ai sowie alle zugehörigen, durch die MiraNext GmbH betriebenen Subdomains und Onboarding-Strecken.

2. Konformitätsstand

MiraScribe ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA.

Wesentliche Workflows — Anmeldung, Aufnahmestart, Notizbearbeitung, Vorlagenverwaltung und Einstellungen — werden laufend gegen die Erfolgskriterien der Stufe AA geprüft und nachgezogen.

3. Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche sind aktuell nicht oder nur teilweise barrierefrei. Wir arbeiten an einer schrittweisen Behebung:

  • Live-Transkriptionsansichten unterstützen aktuell keine Screen-Reader-spezifischen Live-Regionen; eine vollständige Sprachausgabe-Annotation ist in Vorbereitung.
  • Einzelne PDF-Anhänge (z. B. Rechnungen, exportierte Befunde) sind nicht durchgängig barrierefrei strukturiert; barrierefreie Alternativen werden auf Anfrage bereitgestellt.
  • Komplexe Editor-Interaktionen (Drag-and-Drop, Multi-Select) bieten teilweise noch keine vollwertige Tastaturalternative.
  • Eingebettete Drittanbieter-Komponenten (z. B. Zahlungs-Widget) werden separat auditiert.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13. Mai 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung des Produktteams sowie auf laufenden manuellen Tests mit Screen-Reader (NVDA, VoiceOver) und Tastatur-Bedienung.

Die nächste planmässige Überprüfung erfolgt spätestens im Mai 2027.

5. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stossen oder Verbesserungsvorschläge haben, melden Sie sich bitte bei uns:

  • E-Mail: support@miranext.ai
  • Antwortfrist: in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

6. Rechtsrahmen und Anlaufstellen

In der Schweiz richtet sich die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nach dem BehiG und der BehiV. Anders als in der EU besteht kein dem European Accessibility Act entsprechendes Regime mit benannten Marktüberwachungs- und Durchsetzungsstellen für private Web-Angebote.

  • Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) — https://www.edi.admin.ch/ebgb.
  • Bei behaupteten Benachteiligungen im Anwendungsbereich des BehiG bestehen die im Gesetz vorgesehenen Rechtsbehelfe; weiterführende Auskünfte erteilt das EBGB.